Seit 2007 haben geschäftliche E-Mails rechtlich gesehen denselben Stellenwert wie geschäftliche Korrespondenz auf Papier. Das heißt, dass nun jedes eingetragene Unternehmen folgende Angaben in seinen E-Mail-Signaturen hinterlegen sollte:

  • Name der Firma
  • Rechtsform und Sitz
  • Registergericht und Handelsregisternummer
  • Namen aller Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
  • Aufsichtsratsvorsitzender (falls vorhanden)

Folgende Dinge gehören nicht in eine E-Mail-Signatur:

  • Grafiken aller Art (da sie den Speicherplatzbedarf jeder einzelnen E-Mail unnötig aufblähen)
  • Disclaimer und Warnhinweise (sensible Daten haben in normalen, unverschlüsselten E-Mails ohnehin nichts zu suchen)
  • Tippfehler

Zurück

  • Veröffentlicht: 08.12.2012
  • Aktualisiert: 18.05.2015
  • Kategorie/n: Recht, Sicherheit